Voraussetzungen für die PKV
Kann jeder von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln? Welche Voraussetzungen sind für die PKV zu erfüllen?
Die Antwort ist relativ einfach. Wer zu den drei Berufsgruppen der Beamten, Selbständigen oder Freiberuflern gehört kann die Krankenkasse frei wählen, sich also ohne Probleme für die private Krankenversicherung entscheiden. Eine Ausnahme sind dabei freiberuflich tätige Journalisten und Künstler, diese sind über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert.
Für alle anderen Arbeitnehmer und Angestellten gilt, dass sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Hier entsteht eine Wahlmöglichkeit, man kann sich für die PKV entscheiden, muss aber nicht.
Die so genannte Versicherungspflichtgrenze bei der eine Wahlmöglichkeit entsteht wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Der Wert wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu bestimmt und berechnet, aufgrund der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolohn und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer. Da diese Grenze schwankend ist und jedes Jahr in der Regel nach oben hin angepasst wird kann an dieser Stelle nur ein Richtwert gegeben werden. Aktuell beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 46800 Euro.

