Privat Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung

Privat krankenversicherte können sich unter Umständen über eine Beitragserstattung freuen. Nicht alle privaten Krankenkassen bieten dieses an, aber viele Gesellschaften zahlen bereits gezahlte Beiträge zurück, wenn für ein oder mehrere Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Unter gewissen Umständen kann es deshalb sinnvoll sein kleinere Beträge selbst zu begleichen und nicht über die Krankenversicherung abrechnen zu lassen, da solche Beitragsrückerstattungen durchaus mehrere Monatsbeiträge ausmachen können. Man unterscheidet bei den Rückerstattungen zwischen erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Beitragserstattungen. Wenn keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden und es zu einer Erstattung von gezahlten Beiträgen kommt, spricht man von einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung. Diese Form wird von vielen Krankenkassen angeboten. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird dagegen weniger häufig angeboten. Hier erhält man eine Erstattung aus Überschüssen, wenn die Krankenkasse einen gewissen positiven Überschuss aus dem Versicherungsgeschäft erwirtschaftet hat kann es zu solchen Auszahlungen kommen.